Der Landesverband dient dem Zweck,
a) die wissenschaftliche Fortbildung seiner Mitglieder zu fördern,
b) durch Austausch persönlicher Erfahrungen eine Verständigung über wichtige Fragen des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie die einschlägige Gesetzgebung herbeizuführen.
c) die beruflichen Interessen seiner Mitglieder zu vertreten und zu fördern.
Die Arbeit im Landesverband findet – neben den Aufgaben des Vorstandes – wesentlich in den Bezirksgruppen und Fachausschüssen des Verbandes statt.